Kosten

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und gilt damit für alle Notare gleichermaßen. Durch die Anknüpfung der Notargebühren an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten wird erreicht, dass jeder notarielle Tätigkeiten unabhängig von seinen Vermögensverhältnissen und der Komplexität der Angelegenheit in Anspruch nehmen kann. Das Kostensystem ist somit sorgfältig austariert und sozialverträglich ausgestaltet.

Zudem ist die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten. Hierfür entstehen also keine gesonderten Kosten (vorausgesetzt es kommt zu einer Beurkundung).

Berechnungsbeispiele zu Notarkosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.